

 HUGA -Türelemente unterliegen als mechanisch bewegliche Bauelemente teilweise einer starken Beanspruchung, deren Intensität wir als Hersteller im Einzelnen nicht kennen.
Um die dauerhafte Funktion wie z.B. Brand-, Rauch- oder Schallschutz zu gewährleisten, ist eine einwandfreie Funktion der Beschläge, Dichtungselemente und Durchführung der Montage sicherzustellen.
Grundsätzlich sind die Wartungshinweise der einzelnen Beschlaghersteller zu beachten.
Mindestens einmal jährlich (je nach Benutzungshäufigkeit) empfehlen wir folgende Überprüfungen und Wartungsarbeiten durchzuführen:
Bänder:
- sofern nicht wartungsfrei, ölen, besser fetten mit graphithaltigem Fett (z.B. Molikote)
Schlösser:
- Gängigkeit durch Betätigung des Riegels und der Falle prüfen, ggf. Falle zurückziehen und Graphitöl in den Schlosskasten einsprühen (leichtes Einfetten der Fallenschräge erleichtert grundsätzlich das Schließen der Tür)
Zargendichtung:
- beschädigte Dichtungen erneuern (Nachbestellung). Nur original HUGA-Dichtungsprofile verwenden.
Bodendichtung:
- Funktion und Dichtschluss der Bodendichtung auf ganzer Länge prüfen (ggf. neu einstellen, bei Funktionsmängeln erneuern)
Elektrische Türöffner:
- grundsätzlich wartungsfrei (allenfalls Sperrfallengelenk und Sperrfallenflächen ein wenig fetten)
Schließmittel:
- in periodischen Abständen ist das ordnungsgemäße Schließen der Tür durch den Schließer zu prüfen. Eventuell ist die Schließkraft/Endschlag etc. neu einzustellen (siehe Montageanleitung des Türschließerherstellers).
- Bei Obentürschließern sind die beweglichen Metallteile zu fetten.
Feststellanlagen:
- Feststellanlagen müssen vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.
- Der Betreiber ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Diese Prüfung und Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind beim Betreiber aufzubewahren.
Sonstige Ausstattungen:
- Wartungshinweise der entsprechenden Hersteller beachten
- Kabelübergänge auf einwandfreien Zustand und Funktion prüfen

|